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Die Anträge an den Verbandsbeirat, Teil II

Die Anträge der Vereine beschäftigen sich alle mit der Bildung von Spielgemeinschaften, wobei es ausnahmslos Vereine des Westsaarkreises waren, die sie stellten. Diese lassen sich vom Aufbau und der Begründung her in mehreren Gruppen zusammen fassen, wobei die Reihenfolge im STTB-Aktuell, also nach Eingang, soweit möglich, beachtet wurde und nicht im mindesten eine Wertung darstellt.

Auf den 16. Februar ist der Schwalbacher Antrag auf Spielgemeinschaften datiert, der sich zuerst an den Sportausschuss wendet, aber jetzt auch dem Beirat vorliegt. Schwalbach gehört natürlich zu den Vereinen mit den größten Erfolgen und im Nachwuchsbereich stellte im letzten Jahrzehnt wohl kaum ein anderer Verein so viele Saarlandmeister. Da die Spieler nicht gehalten werden konnten, ist es für einen solchen Verein nur natürlich, nach Möglichkeiten zu suchen, um leistungsorientierte Jugendarbeit zu betreiben, aber auch die Früchte davon ernten zu können.
Dennoch, etwas mehr Begründung warum Spielgemeinschaften " im Sinne einer ebenso zeitgemäßen wie zukunftsorientierten Entwicklung des saarländischen Tischtennissports" zu begrüssen wären, täte man sich schon wünschen.
Diese folgt dann in dem eingereichten Formulierungsvorschlag "Durchführungsbestimmungen", wobei weder auf das zeitgemäß, noch auf das zukunftsorientiert weiter eingegangen wird. Denn der Schlussfolgerung: Es gibt weniger Nachwuchs, also müssen die Vereine Spielgemeinschaften eingehen dürfen, könnte doch auch folgen: Es gibt weniger Nachwuchs also müssen die Vereine zu mehr Anstrengungen veranlasst werden oder sinnvoller: Es gibt weniger Nachwuchs, also müssen die stark nachwuchstreibenden Vereine besser gefördert werden.

In den Durchführungsbestimmungen wird zu verkürtzt auf den Spielbetrieb eingegangen. Schwalbach schlägt vor, dass nur zwei Vereine eine Spielgemeinschaft bis auf Landesebene eingehen können. Bis auf Landesebene heißt das ein-oder ausschließlich? Derzeit sind Spielgemeinschaften bei den Aktiven nur bis zur Bezirksebene, bei den Damen nur bis Kreisliga möglich. Dies würde also im Wiederspruch zu den gegenwärtig geltenden Bestimmungen der WO stehen, was schlechterdings auch nicht vom Beirat so ohne weiteres beschlossen werden könnte. Sieht man es nur als Vorschlag an, so muss bedacht werden, dass die Spielgemeisnchaften ja bereits 2006/07 gültig sein sollen, ein Vorschlag also bereits auf der Beratssitzung WO-konform sein muss. Schwalbach hat aber bis dorthin ja noch die Möglichkeit, dies zu verbessern.

Die Begründung unter 1.2 dagegen ist durchdacht, spiegelt natürlich auch die Erfahrungen des Vereines wieder. Die Bildung einer Spielgemeinschaft "vor Beginn der Spielzeit" ist allerdings zu vage", hier muss es schon "bei Abgabe der Mannschaftsmeldebögen" oder ähnlich lauten, um kurzfristigen Änderungen der Anzahl und Klassenzugehörigkeit vorzubeugen.

Warum die Spieler, wie vorgesehen in der Spielgemeinschaft die Einsatzberechtigung für Pokalspiele verlieren sollen, ist mir nicht klar, denn damit könnte nach dieser Formulierung doch gar keine Pokalspiele stattfinden, da ja alle Spieler einer Spielgemeinschaft angehören würden.

Punkt 4.1 Innerhalb aller Spielklassen des Landes konkretisiert zwar die Ausweitung auf alle Verbandsspielklassen, aber dies ist derzeit, wie schon gesagt, im Widerspruch zur WO.

Baugleich dazu ist der Antrag, der nur wenig später von Reisbach zu dem selben Zweck eingereicht wurde und sicherlich gemeinsam mit dem Schwalbacher behandelt werden kann, da die Durchführungsbestimmungen exakt übereinstimmen.

Fazit

Wer Spielgemeinschaften befürwortet, findet hier viele konkrete Punkte und Ansätze, zur sofortigen Umsetzung taugt diese Vorlage wegen der schon bemängelten Übereinstimmung mit der gegenwärtigen WO nur bedingt.


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