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Die Anträge an den Verbandsbeirat, Teil IV

Keine halben Sachen machte der Sportausschuss des STTB als er seinen Antrag über Spielgemeinschaften vorlegt, da wird nämlich gleich ein ganzer Unterpunkt im Zusatz des STTB präsentiert, wie mit Spielgemeinschaften zu verfahren sei.
Man merkt dem Antrag an, dass da Leute am Werk waren, die sich seit vielen Jahren mit unserem Sport befassen und auch regelfest sind. Der Antrag beinhaltet somit Aspekte, die in anderen fehlen oder nur am Rande behandelt wurde, ist aber auch nicht unproblematisch und verlangt vom Beirat eine Grundsatzentscheidund, wie er künftig mit Spielgemeinschaften zu verfahren gedenkt.

Zu Beginn geht der Antrag ausführlich auf die Grundsätze ein, nach denen Spielgemeinschaften zustande kommen können. Hier findet sich aber auch bereits der fundamentale Unterschied der Spielgemeinschaften nach den Vorstellungen des Sportausschusses im Vergleich zu den Vereinsanträgen.
Der Sportausschuss möchte Spielgemeinschaften nur mit den untersten Mannschaften der beiden beteiligten Vereine zulassen. Die Mannschaften, bei Vereinen, die in einer der in Frage kommenden Sparten, Senioren, Damen, Herren, Mädchen, Jungen, Schülerinnen sowie Schüler können nur mit ihren jeweils untersten Mannschaften eine Spielgemeinschaft bilden. Wenn ein Verein mit drei Mannschaften, sagen wir in der Bezirksliga, der Kreisliga und der 2. Kreisklasse mit einem Verein, der nur eine Mannschaft in der 1. Kreisklasse besitzt eine Spielgemeinschaft bildet, dann wären daran nur Spieler aus den beiden untersten Mannschaften dieser beiden Vereine beteiligt, wobei die Spieler des Vereins, der dann ohne eigene Mannschaft darstehen würde in die höher spielenden Teams des Partnervereins Ersatz stellen dürften. Beide Vereine dürften übrigens nicht über mehrere intakte Mannschaften verfügen, wenn sie in der jeweiligen Sparte eine Spielgemeinschaft bilden wollten, denn dann wären die Vorrausetzungen für eine Spielgemeinschaft nicht gegeben.

Zu ungenau ist in diesem Antrag sicherlich der Punkt 1.7. Eine Spielgemeinschaft vor dem Beginn der Spielzeit (gemeint ist der 01.07. jeden Jahres) könnte hier zu Überschneidungen mit der Abgabe der Mannschaftsmeldungen führen, die dann u. U. noch einmal neu getätigt werden müssten. Warum nicht einfacher spätestens mit Abgabe der Mannschaftsmeldung, immerhin muss u. U. der Sportausschuss der Kreise oder des Verbandes ja noch über die Einstufung der Spielgemeinschaft entscheiden. Diese wird nämlich erst einmal der untersten Klasse auf Kreisebene zugeordnet. Jetzt kann per Antrag entschieden werden, ob und wohin die Mannschaft eingestuft wird.
Ein Verein, der nur über ein Team in der Landesliga verfügt, will mit einem Verein eine Spielgemeinschaft eingehen, der je eine Mannschaft in der Kreisliga, der 1. Kreisklasse und der 2. Kreisklasse hat. Dann dürften nur die Spieler der Landesliga mit der Mannschaft aus der 2. Kreisklasse eine Spielgemeinschaft bilden. Die Ersatzstellung dürfte interessant werden, bzw. wenn die Mannschaft wieder in die Bezirksliga eingestuft werden würde, dann dürfte niemand Ersatz stellen, denn der umgekehrte Fall ist in der Ordnung ja nicht vorgesehen, hmm. Wenn so eine Spielgemeinschaft überhaupt zustande käme, dann gäbe es vorher wohl einige sehr skurille Aufstellungen seitens des Vereins mit mehreren Mannschaften. Ein hypotetischer Fall, nun es gibt mehrere Vereine, die diesen oder sehr ähnlich gelagerte Fälle erzwingen könnten, wenn sie einfach ihre unterste Mannschaft vom Spielbetrieb abmelden würden und dann nur noch über eine recht hoch spielende verfügen würden.

Fazit :
Während man sich bei den anderen Spielgemeinschaften des Eindrucks nicht erwehren kann, sie sollen auch zum Erreichen einer höheren Spielstärke dienen, bzw. diese zumindest positiv beinflussen, merkt man dem Antrag des Sportausschusses an, dass hier die Vereine angehalten werden sollen, doch mögichst wieder aus eigener Kraft zu existieren und die Spielgemeinschaft wirklich nur als Übergangslösung für wenige Jahre zu nutzen. Im wesentlichen geht es darum, ob mittels der Spielgemeinschaften eine spielstärkere Gemeinschaft entstehen soll, mit nur noch schwer zu lösenden Verflechtungen oder ob sie mehr darauf angelegt ist, den Vereinen ein Instrument an die Hand zu geben, mit der sie mehr schlecht als recht werden leben können, die aber dem in Not geratenen Verein eher wieder die Möglichkeit bietet, nach einem überschaubaren Zeitraum wieder eigenständig zu existieren. Dazwischen, liebe Beiratsdelegierten, werdet ihr euch im Wesentlichen entscheiden müssen.


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