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Die Anträge an den Verbandsbeirat, Teil VI

Benötigen wir in Zukunft keine Wechselfristen mehr? Dies ist wohl die weitreichendste Frage, die beim Studium der beanträgten Änderungen der WO mit Zusatz des STTB auffällt. Eine bislang bereits bestehende Unklarheit ist durch den ersten Antrag erst so richtig aufgedeckt worden, die ins Licht der Öffentlich keit gerückt, darauf hinausläuft, dass Wechselanträge in Zukunft eigentlich unnötig werden.

Vorab ist es mehr als hinderlich, wenn der betreffende Abschnitt, der geändert werden soll, nicht auch aufgeführt wird. Gegenüber den Delegierten und auch den Funktionären auf Kreis- und Vereinsebene wäre es ein Akt der Höflichkeit gewesen, die zu ändernden Abschnitte auch aufzuführen, damit diese nicht gezwungen wären, jeden einzelnen Abschnitt in der WO aufschlagen zu müssen, aber das nur am Rande bemerkt.

Antrag zu B7, Zusatz des STTB

Hier wird erläuternd geregelt, dass Spieler, die länger als ein Jahr keine Spielberechtigung besessen haben, auch ohne Wechselantrag für einen neuen Verein spielen dürfen.



Antrag zu B9, Zusatz des STTB

Hier geht es um eine Umformulierungen, die sich aus der Änderung der WO des DTTB ergeben haben soll und festschreibt, dass nicht nur ein Ausländer am Punktspielbetrieb des STTB teilnehmen darf. Da aber Angehörige von Mitgliedsverbänden der ETTU und der EU nicht als Ausländer gelten, wird dies in der Regel kaum ins Gewicht fallen und so dient diese Änderung in der Tat nur der Verdeutlichung.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 4

Der Punkt regelt den Einsazt von weiblichen Spielern in den Spielklassen des STTB. Ob es einen Konsens darüber gibt, dass nur eine Spielerin pro Spiel eingesetzt werden darf, ist zu bezweifeln, aber mehrheitsfähig sollte der Antrag schon sein.
Wichtiger ist noch, dass die eingesetzten Spielerinnen nicht zur gleichen Zeit eine Spielberechtigung für eine weibliche Nachwuchs- oder Aktivenmannschaft (Ausnahme Seniorinnen) besitzen dürfen. Ursprünglich wurden Damen ja auf Kreisebene zugelassen, damit sie dem Tischtennissport erhalten blieben oder das Zustandekommen einer Herrenmannschaft ermöglichen sollten. Da in der abgelaufenen Saison dies aber auch genutzt wurde, um eine Meisterschaft zu sichern, ist es sinnvoll in diesem Punkt einmal den Mehrheitswillen abzufragen, wie man es sich in anderen Fällen auch gewünscht hätte.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 21

Der Erfindungsreichtung der Vereine ist wirklich beachtlich. In der WO steht, dass ein Spieler nur in einer Mannschaft Ersatz spielen kann. Wenn er sich aber in dieser Mannschaft festgespielt hat, dann darf er als dortiger Stammspieler ja auch wieder Ersatz in der nächsthöheren spielen, so die Argumentation. Dann hätte er in einer Halbserie ja doch in zwei Mannschaften Ersatz gespielt, was zahlreiche taktische Möglichkeiten bei der Aufstellung eröffnet. Dies will dieser Antrag unterbinden.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 23

Wenn zwei Mannschaften in der gleichen Klasse spielen, dann darf nur von der unteren in die höhere Ersatz gestellt werden, die bisherige Regelung liess auch den umgekehrten und nicht gewollten Fall zu. Wie bereits geschrieben: Der Erfindungsreichtum unserer Vereine ist beachtlich.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 32

Der Nachweis über genehmigte Werbung soll bei Mannschatsspielen künftig mitgeführt werden und wie ein Spielberechtigungsnachweis unaufgefordert vorglegt werden.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 33

Hier soll festgeschrieben werden, dass Spielverlegungen grundsätzlich nicht möglich sind. Dies verhindert sie keinesfalls, aber es ist nicht ohne Sinn, dass erst einmal der Grundsatz festgelegt wird, bevor über die Ausnahmen, welche die bisher übliche Praxis nicht einschänken, geschrieben wird.

Desweiteren sollen auch eigenmächtig nachverlegte Spiele für den Heimverein als verloren gelten, das würde selbst dann gelten, wenn das Spiel stattgefunden hätte, dient aber eindeutig der Handhabung für einen geregelten Spielbetrieb.

Antrag zu D, Zusatz des STTB, Punkt 35

Hier wurde ergänzend eingeführt, dass bei den Senioren der Sportausschuss erst ab der Landesliga bei Einstufungen zuständig ist. Dies entspricht der gegenwärtigen Regelung, war nur noch nicht festgeschrieben.


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