2. Liga: Fraulautern so gut wie Meister
Das Wochenende der Entscheidung ließ das Pendel ganz
eindeutig in Richtung Fraulautern auschlagen.
Mit den beiden klaren Siegen beim Tabellendritten und
-vierten verfügt Fraulautern jetzt über zwei Punkte und das
deutlich bessere Spielverhältnis Vorsprung.
Mit den jetzt anstehenden Verhandlungen mit Spielern und
Geldgebern wünschen wir ein glückliches Händchen, wenn diese
aber die bis hierhin geleistete Arbeit zu würdigen wissen,
dann sollte alles zu einem guten Abschluss gebracht werden
können.
Röthenbach - Fraulautern 2:6
Was für ein deutlicher Sieg, gegen die Mannschaft, die ihnen
in der Vorrunde den einzigen Punkt und das noch zu Hause
abknöpfen konnten.
Vier der acht Spiele gingen in den Entscheidungssatz, aber
da die Gastgeber davon nur eins gewinnen konnten, ging der
Sieg letztlich klar und verdient an den
Meisterschaftsfavoriten.
Nach den Doppel stand es Unentschieden, doch danach
beherrschte der Tabellenführer das Geschehen an den Tischen.
Lediglich Ann-Kathrin Herges musste sich in fünf Sätzen
geschlagen geben, ansonsten gingen alle Einzel an
Fraulautern, wobei sich Amelie Solja vorne für ihre
Hinspielniederlage gegen Svenja Weikert revanchieren konnte.
Altdorf - Fraulautern 1:6
Die Aufgabe sonntags war sicherlich nicht ganz so schwierig
und durch den klaren Erfolg des Vortages war des
Nervenkostüm sicherlich schon deutlich entspannter, aber es
liegt natürlich auch an der starken Teamleistung, dass ein
ebenfalls mehr als klarer Sieg dabei heraus sprang, wo sich
lediglich Ann-Kathrin Herges einer bekannt starken Andrea
Schiel klar geschlagen geben musste.
Herzlichen Glückwunsch nach Fraulautern, deren bisheriges
Auftreten keinen Zweifel daran lässt, dass sie auch die noch
anstehenden Aufgaben hoch konzentriert und erfolgreich
bewältigen werden. Alle Fans des Damentischtennis sind dazu
aufgerufen in den noch kommenden Heimbegegnungen die
Mannschaft zu unterstützen und auch schon ein wenig mit ihr
zu feiern, was bei aller Vorsicht wegen der bisher
erbrachten hervorragenden Leistungen doch schon erlaubt sein
darf.
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